AGB

1. Anwendungsbereich, Ausschlussklausel

1.1. Nachfolgende Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Kaufverträge und Werklieferungsverträge, welche die Firma Syndikat4, Inhaberin Caroline Arnold, Weinbergstraße 42, Neckarwestheim, (nachfolgend nur Syndikat4 oder „wir“) mit Kunden abschließt. Die Vertragsbedingungen gelten unabhängig davon, ob es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher oder Unternehmer handelt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart ist

1.2. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten ausschließlich; andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsschluss, Angebot auf Grundlage von Vorgaben des Kunden

2.1. Wir unterhalten unter der URL www.syndikat4.com einen Internetauftritt, der der Darstellung unseres Unternehmens und der von uns vertriebenen Tapetendesigns – vergleichbar mit einem Online-Katalog – dient. Besucher unseres Internetauftritts haben die Möglichkeit, dort alle in unserem Portfolio vorhandenen Designs durchzusehen und uns wegen der Produktion einer Tapete mit bestimmten Designs zu kontaktieren, oder eine unbestimmte Anfrage in Bezug auf einen individuellen Designwunsch zu stellen. Dortige Darstellungen stellen in keinem Fall ein Vertragsangebot an den Kunden dar, sondern sollen diesen lediglich über die zur Auswahl stehenden Designs informieren und einladen, Kontakt zu uns aufzunehmen. Dies gilt analog auch, soweit wir die bei uns vertriebenen Tapetendesigns in Form von Printkatalogen oder sonstigen veröffentlichen Vertriebsmaterialien darstellen.

2.2. Nimmt ein Internetbesucher mit einer konkreten Anfrage für eine Tapete – welche die Auswahl eines oder mehrerer in Frage kommender Tapetendesigns und die Abmessungen der zu verzierenden Flächen, den Verwendungszweck (Tapete im Wohnbereich oder im Nassbereich) sowie ein Foto des Raums, in welchem die Tapete angebracht werden soll, enthalten soll – Kontakt zu uns auf, erstellen wir auf Grundlage der Vorgaben des Kunden ein Vertragsangebot und schicken dieses an den Kunden. Ein Vertrag mit wechselseitigen Pflichten kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.

2.3. Übermittelt der Kunde auf ein von uns erstelltes Angebot Änderungswünsche, so ist darin die Ablehnung unseres Vertragsangebotes und eine neue Angebotsanfrage zu sehen. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, kommt auch auf eine solche Änderungsanfrage ein Vertrag nur dann zustande, wenn wir ein angepasstes Vertragsangebot übermittelt haben, welches der Kunde angenommen hat.

3. Vertragsgegenstand, Leistungspflichten von Syndikat4

3.1. Bei den mit uns abgeschlossenen Verträgen handelt es sich um Werklieferungsverträge. Unsere Leistungspflicht umfasst die Herstellung der gewünschten Tapete mit dem vom Kunden gewünschten Design und nach den vom Kunden gewünschten Abmessungen. Die hergestellte Tapete senden wir dann dem Kunden. Dies umfasst bei einer gewünschten Verwendung unserer Tapete im Wohn-/Arbeitsbereich entweder die Tapete („unser Wandsystem“), oder die Tapete sowie eine Versiegelung („unser starkes Wandsystem“). Ist Vertragsgegenstand eine Glasfasertapete zur Verwendung im Nassbereich („unser Nasssystem“), so umfasst der Lieferumfang eine Grundierung zur Abdichtung der Fläche, Tapetenkleister, die Glasfasertapete sowie eine Versiegelung, das gleiche gilt für das Boden und auch das Aussensystem (für alle Anwendungsfälle nachfolgend auch „Tapetensystem“ genannt).

3.2. Vom Lieferumfang umfasst ist darüber hinaus eine Beschreibung des jeweiligen Tapetensystems inklusive einer Montageanleitung, die zur Verwendung durch Fachkräfte (Maler und Tapezierer, Sanitärinstallateur) vorgesehen ist.

3.3. Das Anbringen der vom Kunden bestellten Tapete ist nicht Vertragsgegenstand.

3.4. Die Erstellung der Tapete, insbesondere deren Abmessung und Auswahl des Designs, erfolgt alleine nach den Kundenangaben zum Wunschdesign und den von diesem mitgeteilten Raumabmessungen. Wir sind nicht verpflichtet, diese Vorgaben des Kunden auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen, es sei denn, es bestehen offensichtliche Fehler, die sich jedem hätten aufdrängen müssen.

4. Leistungsort

4.1. Die bestellten Tapeten und handwerklichen Komponenten versenden wir an die vom Kunden mitgeteilte Zustelladresse. Unsere Leistung ist mit der Übergabe an die Transportperson erfüllt (Schickschuld). Die Gefahr des zufälligen Untergangs der bestellten Waren auf dem Transportweg trägt der Kunde.

4.2. Sofern einzelne Komponenten unserer Sendung bei unseren Lieferanten bestellt und direkt zur Zustellanschrift des Kunden versandt werden (Streckengeschäft), ist gleichwohl unser Unternehmenssitz als Leistungsort vereinbart.

5. Vorleistungspflicht des Kunden, Lieferzeiten

5.1. Nach Vertragsabschluss ist der vereinbarte Kaufpreis zur Zahlung fällig.

5.2. Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Vor der Erfüllung der Zahlungspflicht des Kunden – maßgeblich ist bei Überweisungen die Gutschrift auf unserem Bankkonto – sind wir zur Erfüllung unserer vertraglichen Leistungspflichten nicht verpflichtet.

5.3. Die Lieferzeit beträgt drei Wochen ab dem Tag, an dem der Kaufpreis uns gutgeschrieben wurde, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

6. Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die von uns gelieferten Tapeten und das Tapetensystem abzunehmen und den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

6.2. Löst der Kunde sich nach Vertragsschluss ohne ausreichenden vertraglichen und/oder gesetzlichen Grund von dem abgeschlossenen Vertrag, ist er uns zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Schadensersatz beträgt pauschal 15 % der Bruttovertragssumme, sofern der Kunde nicht nachweist, dass uns ein geringerer Schaden entstanden ist.

7. Gewährleistung

7.1. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt:

7.1.1. Die Gewährleistungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen, sofern der Sachmangel sich auf das Tapetensystem bezieht. Wir treten dem Kunden dafür sämtliche Gewährleistungsansprüche gegenüber unseren Lieferanten ab und ermächtigen den Kunden, diese eigenmächtig geltend zu machen und einzuziehen.

7.1.2. Sofern sich der vom Kunde geltend gemachte Mangel auf die von uns gelieferte Tapete bezieht, bestehen die Gewährleistungsrechte gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Der Kunde hat den Vertragsgegenstand nach der Lieferung unverzüglich zu prüfen und etwaige Mängel anzuzeigen (§ 377 HGB).

7.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt:

7.2.1. Die Gewährleistungsrechte für die von uns erbrachten vertraglichen Leistungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 434 ff. BGB.

7.3. Die Verjährungsfrist gegenüber Unternehmen und Verbrauchern beträgt ein Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in welchem der Kunde die von uns geschuldeten Waren erhalten hat.

8. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht besteht nach den gesetzlichen Vorgaben, sofern der Kunde Verbraucher ist. Unternehmer haben kein Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht besteht ausdrücklich nicht.

9. Haftung

9.1. Die Haftung von Schäden, die von einer Vertragspartei oder einem Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und ist unbeschränkt.

9.2. In allen anderen Fällen haften die Vertragsparteien nur, soweit der Schaden aus einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Vertragspartei vertrauen durfte, jedoch nur in Höhe des typischen, vorhersehbaren Schadens.

10. Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnungsverbot

10.1. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen einen Anspruch von Syndikat4 steht dem Kunden nur aus Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

10.2. Die Aufrechnung gegen einen Anspruch von Syndikat4 ist nur zulässig, wenn die der Anspruch des Kunden von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist.

11. Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Vor dem Eigentumsübergang ist der Kunde nicht berechtigt, über die Waren zu verfügen, insbesondere Dritten das Eigentum an den Waren zu verschaffen.

12. Nutzungsrechte

12.1. Sofern nicht nachfolgend etwas anderes vereinbart ist, verbleiben die Rechte an dem in unserer Tapete verkörperten Werk bei uns.

12.1. Wir räumen dem Kunden ein zeitlich und räumlich unbeschränktes einfaches Nutzungsrecht an dem in der Tapete verkörperten Werk ein. Der Kunde darf die von uns erworbene Tapete ohne Einschränkung in seinen Räumlichkeiten anbringen, auch sofern die fraglichen Flächen für den Publikumsverkehr vorgesehen sind.

12.2. Der Kunde hat außerdem das Recht, das in unserer Tapete verkörperte Werk durch Anfertigung von Lichtbildern oder Videoaufnahmen zu vervielfältigen und diese Vervielfältigungen im Rahmen von Veröffentlichungen im Zusammenhang mit seinen Räumlichkeiten oder seinem Unternehmen – etwa in Form von Social-Media-Beiträgen, Katalogen, Flyern, etc. – zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.

12.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Handelsartikel – gleich welcher Art – herzustellen, deren wesentliches Erscheinungsmerkmal eine Verwendung des Werkes ist, und diese entgeltlich oder unentgeltlich Dritten zum Erwerb anzubieten.

12.4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde verpflichtet, den Urheber des Werkes nach dem branchenüblichen Gepflogenheiten zu benennen.

13. Geheimhaltung

13.1. Grundsätzlich unterliegen die Vertragsbestimmungen sowie die im Rahmen der Durchführung des Vertrages zwischen den Vertragsparteien ausgetauschten Informationen nicht der Geheimhaltung. Sofern jedoch eine der Vertragsparteien eine konkrete Information im Einzelfall ausdrücklich als vertraulich kennzeichnet, verpflichten sich die Vertragsparteien wechselseitig, derartige Informationen als vertraulich zu behandeln. Als vertraulich bezeichnete Informationen dürfen ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei in Textform nicht an Dritte weitergegeben oder offenbart werden.

13.2. In folgenden Fällen gilt die Geheimhaltungsverpflichtung nicht:

13.2.1. Die als vertraulich bezeichnete Information ist der Öffentlichkeit bereits bekannt oder allgemein zugänglich. Dies gilt auch, wenn die Information zu einem späteren Zeitpunkt, ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung, öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich wird.

13.2.2. Die als vertraulich bezeichnete Information war dem Vertragspartner bereits vor Offenlegung durch diejenige Vertragspartei, die sich auf die Vertraulichkeit beruft, nachweislich bekannt.

13.2.3. Die als vertraulich bezeichnete Information wurde dem Vertragspartner von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungsvereinbarung übergeben oder zugänglich gemacht.

13.2.4. Die als vertraulich bezeichnete Information betrifft Informationen, die dem Vertragspartner bereits aufgrund eigener Fachkenntnisse bekannt waren.

13.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht in keinem Fall gegenüber Beratungspersonen (Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten, etc.), die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.

13.4. Die Vertragsparteien sind wechselseitig verpflichtet, ihre Mitarbeiter, die bestimmungsgemäß Kenntnis von den als vertraulich bezeichneten Informationen erlangen, im Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

13.5. Sofern der Kunde Unternehmer ist, ist für den Fall von Verletzungen einer Verschwiegenheitspflicht folgendes vereinbart: Im Falle einer schuldhaften Verletzung der Verschwiegenheitspflicht versprechen die Vertragsparteien einander eine angemessene Vertragsstrafe, die von der jeweils anderen Partei nach billigem Ermessen und in Ansehung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalls (Geheimhaltungsinteresse, Schwere des Verstoßes, etc.) bestimmt wird und auf Antrag durch das zuständige Gericht überprüft werden kann.

14. Schlussbestimmungen

14.1. Die Vertragssprache ist Deutsch. Sofern wir dem Kunden im Einzelfall eine Fassung dieses Vertrages in einer anderen Sprache zur Verfügung stellen, so gelten bei Widersprüchen oder Unklarheiten nur die Regelungen der deutschen Sprachfassung.

14.2. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, ist Gerichtsstand im Zusammenhang mit allen Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag Stuttgart.

14.3. Das Vertragsverhältnis der Parteien richtet sich nach deutschem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages sich als unwirksam erweisen, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. In einem solchen Fall gilt statt der unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung als vereinbart, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt und die die Parteien abgeschlossen hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Gleiches gilt im Falle von Regelungslücken.